Der Sicherheitsbeauftragte – eine wichtige Aufgabe in Unternehmen

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Arbeitsschutz spielt in allen Bereichen des Arbeitslebens eine wichtige Rolle. Unternehmen haben die Pflicht, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor arbeitsspezifischen gesundheitlichen Belastungen sowie vor möglichen Gefahren zu schützen. Da diese Aufgabe in einem mittleren bis großen Unternehmen nicht alleine von der Unternehmensleitung wahrgenommen werden kann, werden sogenannte Sicherheitsbeauftragte bestellt.

Die rechtlichen Vorschriften für Sicherheitsbeauftragte

Die von den Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften wurden 2014 in den DGUV-Vorschriften zusammengefasstDGUV steht für Deutsche gesetzliche Unfallversicherung. Diese DGUV stellt die Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten dar. Sie präzisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ASchG) und schreibt Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 20 die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten vor.

Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten

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Der Sicherheitsbeauftragte beobachtet, berät, unterstützt und ist Vorbild

Sicherheitsbeauftragte haben mehrere Funktionen: Sie sollen zum Beispiel die Kollegen beraten und ihnen helfen, die Sicherheitsrichtlinien einzuhalten. Außerdem machen sie ihre Vorgesetzten darauf aufmerksam, wenn ihnen sicherheitsgefährdende Dinge im Betrieb auffallen. Sie unterstützen die Fachsicherheitskraft (FaSi) und den Betriebsarzt (BA) beispielsweise beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, um Mängel zu erkennen und zu beseitigen. Des Weiteren beteiligen sie sich an Betriebsbegehungen. Sie führen neue Mitarbeiter und Azubis in die Sicherheitsrichtlinien des Unternehmens ein. Nicht zuletzt sind sie Ansprechpartner für alle Kollegen, was den Arbeitsschutz angeht und machen Verbesserungsvorschläge, um die Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen.

Dabei haben sie eine Vorbildfunktion gegenüber allen Kollegen und Vorgesetzten, allerdings ohne irgendeine Weisungsbefugnis. Daher können sie auch keine Haftung für Betriebsunfälle übernehmen – die rechtliche Verantwortung bleibt immer bei der Unternehmensführung.

Voraussetzungen, um Sicherheitsbeauftragter zu werden

Der Sicherheitsbeauftragte sollte ein Mitarbeiter sein, der umsichtig und auf Augenhöhe der Kollegen agiert. Ein Mitarbeiter, der das Vertrauen seiner Kollegen und Vorgesetzten bereits genießt, ist eine gute Wahl für diese Aufgabe. Eigenschaften wie Umsicht, Loyalität, soziale Kompetenz und ein sicheres Auftreten sind ideal.

Eine Schulung zu Beginn der Übernahme hilft dem Sicherheitsbeauftragten, seine Aufgabe zu meistern, für das Unternehmen einen echten Mehrwert darzustellen und Betriebsunfälle zu vermeiden. Das trägt zu einem guten Betriebsklima als auch zu weniger krankheitsbedingten Ausfällen im Betrieb bei.

Wie wird der Sicherheitsbeauftragte ernannt?

Die Unternehmensführung kann jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten ernennen. In Zusammenarbeit mit dem Betriebs- und Personalrat wird das Unternehmen im Idealfall einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin auswählen, die die oben genannten Eigenschaften besitzt.
Die Aufgabe ist keine Ernennung auf Lebenszeitder/die Sicherheitsbeauftragte kann das Amt ggf. niederlegen oder die Unternehmensführung überträgt sie auf eine andere Person.

Sicherheitsbeauftragte

Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist ein Sonderfall

Sonderfall IT-Sicherheitsbeauftragter

Ein Sonderfall stellt der IT-Sicherheitsbeauftragte dar: Es gibt keine Vorschrift, die einen solchen Sicherheitsbeauftragten vorschreibt. Ist er doch für die Sicherheit des IT-Netzes im Unternehmen zuständig und nicht für die Arbeitssicherheit der Kollegen und des Betriebs. Die einzige Gemeinsamkeit mit dem Sicherheitsbeauftragten für Arbeitsschutz ist die Funktion als Bindeglied zwischen Unternehmensführung und Mitarbeitern. Ansonsten nimmt der IT-Sicherheitsbeauftragte komplett andere Aufgaben wahr.

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Die Aufgaben des IT-Sicherheitsbeauftragten

Ein Unternehmen tut gut daran, nicht nur seine Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen zu schützen, sondern auch die eigenen digitalen Daten, die heutzutage nach den Mitarbeitern das wichtigste Gut eines Unternehmens sind. Stellen Sie sich vor, die Datenbanken Ihres Unternehmens werden gehackt und das komplette System muss runtergefahren werden, um die Daten zu schützen. Ein Verlust von Millionen kann die Folge sein, Vertrauensverlust bei den Kunden, womöglich eine Strafe wegen des fehlenden Datenschutzes und und und…wollen Sie so etwas? Ein IT-Sicherheitsbeauftragter ist die Lösung.

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Für die IT-Sicherheit ist der IT-Sicherheitsbeauftragte zuständig

Der IT-Sicherheitsbeauftragte berät und unterstützt das Unternehmen in IT-sicherheitsrelevanten Fragen und setzt die Datenschutzrichtlinien um. Seit der neuen DSGVO, die im Mai 2018 wirksam wurde, sind IT-Sicherheitsbeauftragte gefragter denn je.

Die Arbeit des IT-Sicherheitsbeauftragten sollte unabhängig von der eigenen IT-Abteilung ausgeführt werden – der Job sollte daher extern bestellt werden. Auch aus haftungsrechtlichen Gründen ist eine externe Vergabe dieser wichtigen Aufgabe sinnvoll.

Der IT-Sicherheitsbeauftragte erstellt außerdem Konzepte, um die Daten des Unternehmens vor einem externen Zugriff zu schützen, erstellt eine Richtlinie, die die IT-Abteilung umsetzt und erarbeitet Dienstanweisungen für alle Mitarbeiter, die die Unternehmensführung abgesegnet und in Kraft setzt. Er muss jederzeit auf dem neuesten Stand der Technik als auch der relevanten Vorschriften sein. Ein verantwortungsvoller Posten, der das Unternehmen vor bösen Überraschungen schützt und Verluste durch Datenklau verhindert. Es lohnt sich, hierfür zu investieren und eine erfahrene, gut aufgestellte Beraterfirma zu engagieren.

Fazit

Mit den passenden Sicherheitsbeauftragten ist ein Unternehmen gut aufgestellt. Denn Sicherheit in allen Bereichen schafft Vertrauen bei der Belegschaft, den Kunden und nicht zuletzt bei der Unternehmensführung selber. Das A und O einer erfolgreichen Firma.